Strahlenschutz
Mit Strahlenschutz beschreibt man den Schutzmechanismus von Mensch sowie Umwelt vor den schädigenden Einflüssen ionisierender wie auch nicht ionisierender Strahlung.
Der Strahlungsschutz ist vor allem wichtig für die Mitarbeiter kerntechnischer Betriebe beispielsweise Atomanlagen zudem im Bereich der Medizin, speziell in der Radiologie, Nuklearmedizin und Radiotherapie. Darüber hinaus wird aber auch elektromagnetische Strahlung einbezogen.
Somit unterteilt sich Strahlenschutz in folgende grundlegende Schutzmaßnahmen:
Abschirmung vor äußerer Strahlung
Abschirmung vor Kontamination
Schutz vor Aufnahme eines Stoffes
Die vonseiten einer Strahlungsquelle gegebener Art aufgenommene Menge ist abhängig
seitens der Aktivität jener Strahlungsquelle,
von der Aufenthaltsdauer bei der Strahlungsquelle,
vom Abstand zur Strahlenquelle.
von der Protektion mit Hilfe von Materie zwischen Strahlungsquelle und Mensch.
Grundsatz des Strahlungsschutzes
Zuständigkeit für den Strahlenschutz
Aufsichtspflicht der Regierung
Führung und Management der Sicherheit
Grundvoraussetzung sowie Begründung
Verbesserung des Strahlungsschutzes
Limitierung wie auch Monitoring individueller Dosisgrenzwerte
Schutz der heutigen wie auch zukünftigen Generationen
Vorbeugung von Unfällen
Vorbereitung sowie Umsetzung von Notfallmaßnahmen
Sicherheit vor akuten oder unregulierten Strahlungsrisiken